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Blick in den Gang des Landgerichts mit blauen Ausstellungstafeln
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Der Umgang mit NS-Juristen nach 1945 – Ein kritischer Blick auf Richard Schmid

Vortrag von Dr. Sabrina Müller, Haus der Geschichte Baden-Württemberg


Datum
26.06.2025
18:00 Uhr



Standort
Oberlandesgericht Stuttgart


Das Kriegsende 1945 und die Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft war für die Justiz im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart zunächst eine Zäsur. Richter wurden entlassen und eingesperrt. Viele arbeiteten bis 1947 auf dem Bau oder in Fabriken. Ab 1949 stellte das Justizministerium des neuen Bundeslandes Württemberg-Baden zwei Drittel der Juristen wieder ein, die an den Todesurteilen des Sondergerichts Stuttgart mitgewirkt hatten. Weshalb wurde keiner der Staatsanwälte und Richter von einem westdeutschen Gericht wegen „Verbrechen wider das Leben“ oder „Rechtsbeugung“ rechtskräftig verurteilt?

Der Vortrag von Sabrina Müller beleuchtet an drei Beispielen die Grenzen im Umgang mit belasteten NS-Juristen, die auch ein mutiger Mann wie Richard Schmid nicht überschritten hat. Schmid war selbst wegen Widerstands von der NS-Justiz verfolgt worden. Als Generalstaatsanwalt und Oberlandesgerichtspräsident Stuttgart war er von 1945 bis 1964 am Neuaufbau der Justiz und Ermittlungen gegen belastete Juristen beteiligt.

Der Vortrag findet statt im Begleitprogramm “Nachdenken über den Rechtsstaat”, einem Kooperationsprojekt zwischen Landgericht Stuttgart, Oberlandesgericht Stuttgart und Haus der Geschichte Baden-Württemberg.

Eine Kooperation mit dem Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart.

Ort: Oberlandesgericht Stuttgart
Saal 2.10 | Eingang Archivstraße 15 A/B, 70182 Stuttgart

Eintritt frei